1. Fahrzeugkauf und -verkauf
Der Kauf eines Fahrzeugs ist Vertrauenssache, unabhängig davon, ob Sie Ihr Kraftfahrzeug neu oder gebraucht bei einem Händler oder privat kaufen.
Nachfolgende Hinweise sollen Ihnen Hilfestellung geben, was vor dem Kauf insbesondere zu beachten ist.
Kauf des Fahrzeugs
Automobilclubs (z.B. ADAC, ARCD, AvD und ACE) führen Statistiken über Zuverlässigkeit, Mängel- und Pannenhäufigkeit der verschiedensten Kfz-Marken und Modelle. Einige bieten auch - meist ausschließlich für Mitglieder - eine Begutachtung des technischen Zustandes des Fahrzeugs an.
Informieren Sie sich frühzeitig über den genauen Zeitwert bei Gebrauchtwagen und vergleichen Sie anhand von Inseraten den Marktwert Ihres zukünftigen Fahrzeugs. Für Neuwagen gilt: Da die von den Herstellern ausgesprochenen Preisempfehlungen unverbindlich sind, kann der gleiche Wagen bei verschiedenen Händlern unterschiedlich viel kosten. Machen Sie eine Probefahrt vor dem Kauf des Fahrzeugs.
Der Kaufvertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden.
Wenn Sie einen schriftlichen Vertrag abschließen, kann es zweckmäßig sein, einen Vordruck eines Kaufvertrages zu benützen. Diese Vordrucke erhalten Sie bei Automobilclubs oder bei Ihrer Versicherung. Manche Clubs und Versicherungen bieten Vordrucke im Internet zum Download an. Die Vordrucke sind unterschiedlich ausgestaltet, so dass zu deren rechtlichen Richtigkeit und Vollständigkeit keine allgemeine Aussage möglich ist. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem Club oder Ihrer Versicherung beraten. Wichtig ist die zweifache Ausfertigung des Vertrages, eine für Sie und eine für den Verkäufer.
Seit dem 1. November 2004 haben Verbraucher die Möglichkeit, den Kraftstoffverbrauch sowie die CO2-Emissionen neuer Personenkraftfahrzeuge direkt zu vergleichen. Seit diesem Zeitpunkt sind Händler verpflichtet, an allen neuen Personenkraftwagen entsprechende Hinweisschilder anzubringen. Zusätzlich sollte ein Leitfaden, der alle auf dem deutschen Markt erhältlichen Fahrzeuge mit ihren Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten auflistet, bei den Händlern ausliegen.
Wenn Sie das Fahrzeug übernehmen, müssen Ihnen neben dem Fahrzeug selbst noch diverse Unterlagen übergeben werden.
Beim Kauf eines Neuwagens erhalten Sie vom Händler (wenn er das Fahrzeug für Sie zugelassen hat):
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- die Schlüssel
- Bedienungsanleitungen
- weitere Unterlagen zum Fahrzeug und
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens erhalten Sie zusätzlich:
- Abmeldebescheinigung (wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 vorübergehend stillgelegt wurde)
- gültige Bescheinigungen über Haupt- und Abgasuntersuchung
- Abnahmebescheinigungen für eventuelle Ein- und Anbauten
Erst wenn Ihnen diese Unterlagen ausgehändigt wurden, sollten Sie den vollen Kaufpreis bezahlen.
Verkauf des Fahrzeugs
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen wollen, sind Sie dazu verpflichtet, den Verkauf bei der Zulassungsbehörde zu melden. Was Sie dabei alles zu beachten haben, lesen Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.